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Seit 2. März 2016 gilt die neue EG-VO 165/2014. Dort hat besondere Bedeutung der §33 für die Unternehmer:

"(1) Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten."

Das war bisher ähnlich, war aber "schwammiger" formuliert, was zur Folge hatte, dass viele Fahrer mit DigiKon gefahren sind, ohne jemals eine Schulung auf dem Gerät bekommen zu haben. Sollten Sie noch Fahrer haben, die nicht geschult sind, sollten wir dringend eine Lösung finden.

Je nach Gruppengröße und Vorkenntnissen, dauert so eine Schulung/Unterweisung (nur das Gerät, keine Sozialvorschriften) ca. 2-4 Stunden.

In unseren Schulungen setzten wir "echte" Geräte (VDO 1.3a, VDO 1.4, VDO 2.2, VDO 3.0, VDO 4.0e und Stoneridge 7.6 sowie 8.0) ein.

Somit hat jeder Teilnehmer auch die Möglichkeit, Nachträge durchzuführen und die unterschiedlichen Möglichkeiten und "Fallen" kennenzulernen.  


VDO DTCO 3.0 mit SmartLink Pro




Auf Wunsch können wir Daten der Fahrerkarten und der Fahrzeuge  (auch VDO 4.0 und folgende) auslesen, auswerten und mit Ihnen gemeinsam analysieren.

Auf dem Foto zu sehen:
VDO DTCO 2.2 mit angestecktem VDO DLK Pro Downloadkey S





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